Unisex


Testsieger der Risikolebensversicherungen im Vergleich

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Am 01.03.2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen bei Versicherungen gegen den Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU verstoßen und damit eine Diskriminierung darstellen. Von der Praxis unterschiedlicher Beitragskalkulationen sei abzurücken und es müssen deshalb ab 21.12.2012 einheitliche Tarife angeboten werden.

Was bedeutet in dem Zusammenhang „Unsisex“?

Eine Versicherungsgesellschaft kalkuliert die Prämien für den Versicherungsschutz in Abhängigkeit von ihrem Risiko, das der Versicherungsfall tatsächlich eintritt. Ein älterer Versicherter hat deshalb bei einer Risikolebensversicherung einen höheren Beitrag zu zahlen als ein jüngerer Versicherter, denn das Risiko, dass er während der Vertragslaufzeit verstirbt und dass der Versicherer die Versicherungssumme zahlen muss, ist bei einem älteren Versicherten deutlich höher. Allerdings ist nicht allein das Eintrittsalter ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungsprämie, sondern auch der Gesundheitszustand oder das Geschlecht. Ein schlechter Gesundheitszustand mit diversen Vorerkrankungen erhöht das Risiko, dass der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt, deshalb wird der Versicherer einen entsprechend hohen Beitrag geltend machen. Mit der Erhebung dieses Beitrags beteiligt er den Versicherten an dem Risiko des eintretenden Versicherungsfalls. Das Geschlecht wirkt sich ebenfalls auf die Kalkulation der Prämie aus. Bisher hatten Männer aufgrund der geschlechtsspezifischen Kalkulation der Beiträge und aufgrund ihrer kürzeren Lebenserwartung eine höhere Prämie zu zahlen als Frauen. Mit der Einführung der Unisex-Tarife zum 21. Dezember 2012 hat sich das geändert. Ab diesem Zeitpunkt sind die Versicherer gezwungen, bei der Kalkulation der Beiträge für männliche und weibliche Versicherte die gleichen Maßgaben anzulegen. Damit werden die Tarife zukünftig geschlechtsunabhängig nach den gleichen Grundlagen festgelegt.

Wie ändern sich die Tarife nach dem Stichtag für Risikolebensversicherungen?

Mit der Einführung der Unisex-Tarife werden die Prämien für männliche und weibliche Versicherte nach den gleichen Maßgaben berechnet. Damit sollte es zu einer Angleichung der Prämien für beide Geschlechter kommen, sie sollten sich zukünftig nur noch anhand des Gesundheitszustands, des Alters und der Versicherungssumme unterscheiden, während das Geschlecht keine Rolle mehr spielen wird. Damit sollte es insgesamt zu einer Angleichung der Beiträge für Männer und Frauen kommen. Für männliche Versicherte ist die Prämie seit dem 21. Dezember 2012 günstiger geworden, während Frauen für ihren Versicherungsschutz tiefer in die Tasche greifen müssen. Einen Tarifüberblick bietet der Rechner zur Risikolebensversicherung

Sollte man besser vor oder nach dem Stichtag abschließen?

Die Frage, zu welchem Zeitpunkt man am besten eine Risikolebensversicherung abschließt, hat sich vor allem in 2012 vor Einführung der Tarife gestellt. Männer können sich mit den neuen Tarifen günstiger zu versichern. Weibliche Versicherte waren dagegen mit der alten Beitragskalkulation günstiger zu versichern. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Einführung der neuen Tarifkalkulation nur für Neuabschlüsse gilt, die seit dem 21. Dezember 2012 getätigt werden. Wer seinen Versicherungsschutz bis zu diesem Datum abgeschlossen hat, profitiert noch von der alten Form der Beitragskalkulation.

Ändern sich die Tarife für bestehende Verträge?

Bestehende Tarife wurden nicht vor der Änderung erfasst. Das bedeutet, dass bisher abgeschlossene Verträge unverändert fortgeführt werden. Einmal verhandelte Vertragsklauseln wie Dynamiken bleiben enthalten und bestehen, sie werden den Beitrag also verändern, sofern sie vereinbart sind.

Fazit

Unisex-Tarife werden nicht nur in der Risikolebensversicherung eingeführt, denn auch in der privaten Krankenversicherung und in der Kraftfahrzeugversicherung werden die Tarife für männliche und für weibliche Versicherte zukünftig nach den neuen Maßgaben berechnet. Allerdings gelten alle Änderungen nur für Verträge, die nach dem 21. Dezember 2012 zum Abschluss kommen. Ungeachtet dessen werden die Auswirkungen auf die Kalkulation der Prämien für die Versicherten in Abhängigkeit von dem jeweiligen Versicherungsschutz unterschiedlich sein.
An der Verwendung der Risikolebensversicherung zur Absicherung der Familie, zum Schutz der Kinder oder zur Unterstützung eines Darlehens wird sich durch die Einführung der neuen Tarife nichts ändern. Auch wird die Frage der konstanten Versicherungssumme zum Schutz der Hinterbliebenen und der fallenden Absicherung zur Unterstützung eines Darlehens davon unberührt bleiben.
Bezüglich der Höhe der Versicherungsprämien werden Männer in der Risikolebensversicherung von den Unisex-Tarifen profitieren, während Frauen zukünftig mit Mehrkosten zu rechnen haben. Weibliche Versicherte, die eine Familie, Kinder oder ein Darlehen absichern wollen, waren besser mit der alten Beitragskalkulation bedient, während Männer mit den Unisextarifen besser fahren. Auch nach der Einführung der Unisex-Tarife ist ein Risikolebensversicherungsvergleich vor dem Vertragsabschluss unabdingbar, damit man den Tarif identifiziert, der individuell die beste Absicherung gewährleistet.