Risikolebensversicherungen Test
Testsieger der Risikolebensversicherungen im Vergleich
Stiftung Warentest Rechner Vergleich Test Unisex Ohne Gesundheitsprüfung FAQ
Ohne Gesundheitsprüfung zur Risikolebensversicherung?
Diese Frage muss man ganz klar mit nein beantworten! Denn mit einer Gesundheitsprüfung bewertet der Versicherer das Risiko mit welcher Wahrscheinlichkeit der Versicherungsfall eintritt. Liegen Vorerkrankungen vor, sind Risikozuschläge zu zahlen oder der Versicherer lehnt ab. Deshalb bestehen alle namhaften Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung vor Abschluss einer Risikolebensversicherung. Meist ist ein entsprechender Fragebogen im Antrag auszufüllen.
Gibt es Alternativen zur Gesundheitsprüfung?
Alle Versicherer auf dem deutschen Lebensversicherungsmarkt verlangen eine Gesundheitsprüfung, bevor der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Allerdings bieten einige Versicherungen alternative Produkte an, die ebenfalls auf das Ziel der Hinterbliebenenversorgung ausgerichtet sind. Dazu gehören die Sterbegeldversicherung, oder verschiedene Rentenversicherungsprodukte (z.B. fondsgebundene Rente, Kapitallebensversicherung ohne Gesundheitsfragen). Hier verzichten einige Gesellschaften auf eine Gesundheitsprüfung, oder sie bieten alternativ einzelne Tarife an, die keinen Gesundheitscheck vorab erforderlich machen. Dann jedoch sind die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, denn in der Regel bezahlt der Versicherte eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung mit einer vergleichsweise geringen Versicherungssumme (z.B. nur 20.000 Euro im Todesfall), mit einer Wartefrist von 12 – 18 Monaten oder mit einem hohen Beitrag. Lässt es der Gesundheitszustand des Versicherten zu, sollte man deshalb immer eine Risikolebensversicherung (mit Gesundheitsprüfung) wählen. Sie garantiert einen angemessenen Versicherungsschutz mit soliden Leistungen zu günstigen Beiträgen, und letztlich hat der Versicherer gute Gründe, eine Gesundheitsprüfung zu verlangen.
Warum ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
Mit einer Gesundheitsprüfung wird festgestellt, wie es um den Gesundheitszustand der versicherten Person bestellt ist. Eine Risikolebensversicherung wird über eine bestimmte Laufzeit für den Todesfall des Versicherten abgeschlossen. Verstirbt die versicherte Person, hat der Versicherer die Todesfallsumme zu leisten. Ein Versicherer ist deshalb immer daran interessiert, ausschließlich gesunde Kunden zu versichern, bei denen das Todesfallrisiko durch die Lebensumstände, durch den Beruf und durch die Freizeitbeschäftigungen in einem kalkulierbaren Rahmen bleibt. Wer einem gefährlichen Beruf nachgeht oder ein ebenso gefährliches Hobby ausübt, muss deshalb damit rechnen, keinen Versicherungsschutz zu erhalten. All diese Lebensumstände gilt es, anhand der Angaben im Versicherungsvertrag zu bewerten. Stellt ein Versicherer fest, dass der Versicherte durch Vorerkrankungen schon ein erhöhtes Todesfallrisiko hat, wird er entweder einen Risikozuschlag verlangen oder den Versicherungsschutz sogar ganz ablehnen. Der Risikozuschlag sorgt dafür, dass ein Teil des Risikos, das der Versicherer mit dem Abschluss des Vertrags eingeht, auf den Versicherten abgewälzt wird. Letztlich dient die Gesundheitsprüfung also der Sicherheit des Versicherers, der damit die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalls und seiner Leistungspflicht berechnen wird. In den Tests zur Risikolebensversicherung der Stiftung Warentest werden die Gesundheitsfragen der Versicherungsgesellschaften mit analysiert.
Was soll bei Vorerkrankungen am besten getan werden?
Bei Vorerkrankungen bleibt letztlich nur der Ausweg der wahrheitsgemäßen Auskunft. Alle Gesundheitsfragen müssen korrekt und vollständig beantwortet werden, Auslassungen sind nicht zulässig. Im Einzelfall kann ein Vertrag abgeschlossen werden, wenn die Vorerkrankung bereits mehrere Jahre zurückliegt, so dass sich die Gesundheitsprüfung nur auf die letzten fünf Jahre erstreckt, während eine Erkrankung schon deutlich länger vergangen ist. Auch ein Leistungsausschluss kann in Frage kommen. In diesem Fall wird der Versicherer keine Leistung erbringen, wenn der Todesfall aufgrund dieser Vorerkrankung eintritt. Vorerkrankungen und der Umgang damit unterliegen aber immer einer Einzelfallbetrachtung, pauschale Empfehlungen sind dabei nicht angebracht.
Änderung der Gesundheit während der Laufzeit
In der Regel wird eine Änderung des Gesundheitszustands während der Laufzeit kaum betrachtet. Sie kann allerdings relevant sein, wenn der Versicherungsschutz verändert wird und wenn keine Nachversicherungsgarantie besteht. Wird die Versicherungssumme erhöht oder will man die Laufzeit massiv verlängern, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen. Hat sich der Gesundheitszustand verändert, ist das im Antrag anzugeben. Diese Gesundheitsprüfung sollte nicht erforderlich werden, wenn eine Nachversicherungsgarantie besteht. Damit ist es im Normalfall nicht notwendig, eine Änderung des Gesundheitszustands während der Laufzeit anzuzeigen.
Gesundheitsprüfung bei Nachversicherung?
Ein guter Tarif für eine Risikolebensversicherung sollte eine Nachversicherungsgarantie berücksichtigen. In diesem Fall können bestimmte Änderungen der Lebensumstände eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen. So kann die Versicherungssumme erhöht werden, oder es kann die Länge der Vertragslaufzeit verändert werden. Häufige Änderungen der Lebensumstände sind die Geburt eines Kindes, eine Heirat, der Kauf von Wohneigentum oder eine Scheidung. Im Vergleich der Risikolebensversicherungen sollte der Aspekt der Nachversicherungsgarantie berücksichtigt werden. Sieht ein Tarif eine Nachversicherungsgarantie vor, wird der Versicherungsschutz verändert, eine neue Gesundheitsprüfung ist dann nicht erforderlich. Verlangt der Versicherer trotzdem eine Gesundheitsprüfung, ist diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Das kann im schlimmsten Fall zu Risikozuschlägen führen, wenn sich der Gesundheitszustand drastisch verändert hat.
Fazit
Die Gesundheitsprüfung gehört zu den wichtigsten Hindernissen, die es bei dem Abschluss einer Risikolebensversicherung zu umschiffen gilt. Sie kann zu erhöhten Beiträgen oder zur Ablehnung des Versicherungsantrags führen. Allerdings hat der Versicherer das gute Recht, diese Gesundheitsprüfung zu verlangen, um damit das Risiko des Leistungsfalls zu quantifizieren. Im schlimmsten Fall bleibt als Alternative nur übrig, zu einem alternativen Versicherungsprodukt zu wechseln, das ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird, wobei man höhere Beiträge, Wartezeiten oder geringere Versicherungsleistungen in Kauf nehmen muss.